Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil und werden mit der Anmeldung anerkannt.

§ 1 Vertragsschluss:

Ein Vertrag kommt mit der unterzeichneten Anmeldung und Annahme durch die Hundeschule zustande. Mit Unterschrift unter das Anmeldeformular erkennt der Teilnehmer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hundeschule-Mahlke an. Das gilt auch für alle zukünftigen Verträge, selbst wenn die Bedingungen nicht ausdrücklich erneut vereinbart wurden. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

§ 2 Vertragsgegenstand:

Gegenstand des Vertrages ist die Ausbildung von Mensch und Hund mit verschiedenen Ausbildungszielen in Gruppen- und Einzelunterricht. Geschuldet wird eine fachgerechte Ausbildungstätigkeit, die im pflichtgemäßen Ermessen der Hundeschule steht. Bestimmte Lern- und Leistungserfolge werden nicht geschuldet und eine Erfolgsgarantie dafür wird ausdrücklich ausgeschlossen.

§ 3 Teilnahmebedingungen:

Der Teilnehmer steht der Hundeschule dafür ein, eine gültige Haftpflichtversicherung, auch für das Tierhalterrisiko, mit ausreichender Deckung vorzuhalten und eine Grundimmunisierung gegen Staupe, Parvovirose, Hepatitis, Leptospirose, Tollwut und Zwingerhusten und eine regelmäßige Entwurmung bei seinem Hund durchgeführt zu haben und dieses auf Abfrage nachzuweisen. Er versichert, dass sein Hund keine ansteckenden Erkrankungen und/oder Ungezieferbefall (Flöhe, Läuse, Milben, Zecken etc.) hat, und dass sein Hund, so es sich um eine Hündin handelt, nicht läufig ist. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, kann die Hundeschule den Hund bis zur Beseitigung dieses Hindernisses von der weiteren Ausbildung ausschließen. Bei schuldhafter Zuwiderhandlung haftet der Teilnehmer auf Schadensersatz. Die Teilnahme an den Ausbildungen der Hundeschule erfolgt auf eigenes Risiko und Verantwortung für Teilnehmer und Hund.

§ 4 Ausbildungsunterricht:

Während der Ausbildung ist den Weisungen der Hundeschule und ihrer Mitarbeiter Folge zu leisten. Eine Gefährdung anderer Teilnehmer oder Hunde insbesondere durch nicht ausdrücklich gestatteten Freilauf und Zusammenführen von Hunden ist auszuschließen. Gewaltsame Einwirkungen und die Anwendung schmerzverursachender Mittel (Würge-, Stachel und Elektrohalsbänder) sind verboten.

§ 5 Haftung:

Die Hundeschule-Mahlke haftet nicht für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden die durch die Anwendung und Ausführung der gezeigten und veranlassten Übungen entstehen. Die Hundeschule-Mahlke übernimmt weiterhin keinerlei Haftung für Sach- oder Personenschäden jeglicher Art, die durch die teilnehmenden Tiere verursacht werden. Alle Begleitpersonen sind durch den Teilnehmer auf den bestehenden Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen. Jede Teilnahme, Besuch, Übung der teilnehmenden Personen und Hunde an den Unterrichts- und Beratungsstunden erfolgen ausschließlich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Dies gilt auch für anderweitige Veranstaltungen. Ebenfalls Übernehmen wir keine Haftung für Schäden, die von Dritten (mitgebrachten Personen) oder deren Hunden herbeigeführt wurden. Die Teilnehmer haften für alle von sich oder von Ihrem Hund verursachten Schäden.

§ 6 Zahlungsbedingungen:

Die Zahlung der Kursgebühr erfolgt bei Anmeldung, jedoch spätestens bei Kursbeginn.

Sagt ein Teilnehmer einen vereinbarten Termin nicht 24 Stunden vorher ab, gilt die Unterrichtsstunde als erteilt. Sagt ein Teilnehmer einen vereinbarten Termin aus triftigen Gründen ab, wird die Hundeschule ihm im Rahmen ihrer Möglichkeiten einen anderen Termin anbieten.

§ 7 Rücktritt durch die Hundeschule:

Die Hundeschule ist berechtigt, vom Vertrag insgesamt zurückzutreten, wenn bei Gruppenausbildungen eine Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist oder wenn sonstige Gründe wie z. B. Witterung eine Durchführung des Unterrichts auf absehbare Zeit ausschließen. Sie behält sich vor, einzelne Stunden aus triftigen Gründen, wie z. B. im Krankheitsfalle zu verlegen und die Verlegung, soweit möglich, rechtzeitig den Teilnehmern mitzuteilen.

§ 8 Abbruch der Ausbildung durch den Halter:

Erfolgt seitens des Halters nach Beginn des Kurses ein Abbruch der vereinbarten Ausbildung, aus welchen Gründen auch immer, werden die Kursgebühren nicht erstattet.

§ 9 Freilauf der Hunde:

Sofern es für die Ausbildung notwendig ist den Hund von der Leine zu lassen, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dabei die gesetzlichen Bestimmungen gelten. Die Hundeschule kann nur empfehlen den Hund für die eine oder andere Übung frei zu lassen. Der Halter handelt eigenverantwortlich und trägt selbst das Risiko einer etwaigen Ordnungsstrafe.

Stand der AGB’s: 03/2016

Aktuelles

SchröderHier finden Sie alle Neuigkeiten und aktuelle Termine.

Weiterlesen...

Prüfungsvorbereitung

IMG 20170305 WA0000 800x439Vorbereitung auf Maulkorp- und Leinenbefreiung. Unter welchen Voraussetzungen kann ein erlaubnispflichtiger Hund von der Maulkorb- und / oder Leinepflicht befreit werden?

Weiterlesen...

Referenzen & Service

SANY0270Über "Dinge" die wir im Laufe unseres Weges gesammelt haben.  SERVICE: Wir bieten eine kostenlose Beratung vor dem Hundekauf beziehungsweise dem Welpenkauf an.

Weiterlesen...

Zum Seitenanfang