Leinen los!

Unter welchen Voraussetzungen kann ein erlaubnispflichtiger Hund von der Maulkorb- und/oder Leinepflicht befreit werden?


Die Maulkorb- und/oder Leinenbefreiung muss schriftlich beim Veterinäramt beantragt werden bei Hunden die das zweite Lebensjahr vollendet haben. 
Der Halter/die Halterin muss durch die Vorführung des Hundes bei einer amtstierärztlichen Verhaltensprüfung bei einem Veterinäramt in NRW bzw. einer Verhaltensprüfung bei einer sachverständigen, vom Ministerium zugelassenen, Stelle (nur bei Hunden bestimmter Rasse) nachweisen, dass von dem Hund keine Gefahr ausgeht. Für Jungtiere bis zum 6. Lebensmonat besteht keine Maulkorbpflicht, wohl aber die Leinenpflicht.