In der Begleithundeprüfung wird Ihrem Hund von offizieller Stelle aus die „Alltagstauglichkeit“ attestiert.
Diese Prüfung ist aber nicht nur reine Formsache, sondern auch Voraussetzung für sämtliche Hundesportarten. Bei der Begleithundeprüfung stehen vor allen Dingen die Sozialverträglichkeit, Unbefangenheit, der Gehorsam und die Verkehrssicherheit Ihres vierbeinigen Begleiters im Vordergund.

Also abgesehen von einer offizell bestätigen Alltagsauglichkeit und der gesetzlichen Voraussetzung für sämtliche Hundesportarten und weitere Prüfungen, macht ein erfolgreicher Abschluss der Einzelnen Diziplinen allen Beteiligten Freude - denn in persönlicher Sache: „eine ausgeglichene und harmonische Beziehung macht Spaß- für beide Seiten !

In den ersten beiden Teilen der Begleithundeprüfung lässt sich Ihr vierbeinigen Begleiter  anstandslos durch einen Parcours mit unterschiedlichen Aufgaben und Situationen führen.

Der zweite praktische Teil der Prüfung beschäftigt sich mit dem Verhalten Ihres Hundes im Straßenverkehr und öffentlichen Plätzen.

Abschließend folgt eine theoretische Prüfung aber keine Angst, die darf Herrchin absolvieren und nicht Ihr nicht Hund.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Hund mindestens 15 Monate alt sein muss, um die Prüfung durchzufüren.

Mit abgeschlossener Prüfung erhalten Sie ebenfalls den sogenannten Sachkundenachweis. Dieser  bezieht sich auf Ihre Person und Sie müssen ihn nur einmal absolvieren.  Für einen weiteren Hund müssen Sie Ihn nicht noch einmal erbringen.